Die hierzu unbedingt erforderlichen Antragsformulare sind ab November 2019 in der Finanzverwaltung (Schulstr. 2, 1. Stock, Zimmer 119), unter der Telefon-Nr. 714 265 und auf der städtischen Homepage erhältlich.
Die Stipendien werden zum 19. März 2020 (anlässlich des Geburtstages des Stifters am 15. März.) aus den Stiftungserträgen für das Haushaltsjahr 2020 verteilt.
Angesprochen hierfür sind Studierende an einer Universität, einer dieser gleichstehenden Hochschule oder einer Fachhochschule. Die Antragsteller sollten sich in der Regel mindestens im dritten Semester des Studienzweiges befinden.
Weitere Voraussetzungen sind, dass der Studierende selbst, oder dessen Eltern, in Forchheim drei Jahre vor Beginn des Studiums ihren ununterbrochenen Hauptwohnsitz hatten und diesen Wohnsitz während des Studiums beibehalten.
Die Bewilligung des Stipendiums erfolgt entsprechend dem Stiftungszweck nach einkommensabhängigen Kriterien. Ein Rechtsanspruch auf Verleihung besteht nicht.
Über die Zahl und die Höhe der Stipendien wird der Stiftungsausschuss des Stadtrates entschieden.