Anlass und Ziel der Planung
Gemäß Beschluss des Stadtrates vom 17.05.2018 lag der Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 8/3.2, Gebiet Forchheim-West, Weingartsteig Süd, Bereich nördlich „Am Regelsberg“ in der Zeit vom 02.07.2018 bis 03.08.2018 nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung öffentlich aus. Die Träger öffentlicher Belange und sonstige Stellen wurden mit Schreiben vom 02.07.2018 hierüber benachrichtigt. Ihnen wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gem. § 4 Abs. 1 BauGB bis zum 03.08.2018 gegeben. Die Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes erfolgt im Regelverfahren nach den §§ 8-10 BauGB.
Der Planentwurf in der Fassung vom 08.10.2019 wurde vom Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Forchheim in der Sitzung am 08.10.2019 für die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. für die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Ziel der Planung ist es, im Umfeld des Weingartsteigs, qualitätsvolle Wohneinheiten unter bewusst schonendem Umgang mit der Natur zu schaffen.
Der räumliche Geltungsbereich schließt gem. § 9 Abs. 7 BauGB die Flst.-Nrn. 3753, 3752, 3731/1, 3731, 3730, 3730/5, 3730/3, 3730/4, 3729/2, 3729/4, 3701/3, 3767/5, 3767, 3767/4, 3768/2, 3768/3, 3768/1, 3768, 3772, 3769, 3769/1, 3766, 3765, 3765/1, 3764, 3783, 3784, 3785, 3782, 3781, 3778, 3777, 3779, 3776, 3780, 3775, 3770/2, 3729/3,3730/2, 3752/2, 3755/4, 3767/2 und 3669/2 Gemarkung Forchheim West ein und weist eine Fläche von ca. 5,2 ha auf.
Der räumliche Geltungsbereich ist in dem nachstehend abgedruckten Lageplan dargestellt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
• Begründung zum Planentwurf vom 08.10.2019
• Umweltbericht zum Planentwurf vom 08.10.2019
• spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) vom 08.10.2019
• Fachbericht im Sinne einer Artenschutzrechtlichen Prüfung – Tiergruppe Fledermäuse zur saP vom 08.10.2019
• Geologische Untersuchungen im Bereich Weingartsteig, Forchheim, Februar 2004
• Klimagutachten der Stadt Forchheim, Februar 2017
Es liegen folgende, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen abgegebene Stellungnahmen mit umweltrelevanten/umweltbezogenen Informationen vor:
• Bund für Umwelt- und Naturschutz vom 20.07.2018 zu den Schutzgütern Klima, Wasser, Geologie/ Boden und Flora/ Fauna
• Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bereich Forsten vom 31.07.2018 zu den Schutzgütern Klima und Flora/ Fauna
• Landesamt für Umwelt vom 30.07.2018 zum Schutzgut Geologie/ Boden
• Stadtwerke Forchheim vom 24.07.2018 zu den Schutzgütern Geologie/ Boden und Wasser
• Wasserwirtschaftsamt Kronach vom 16.07.2018 zu den Schutzgütern Wasser und Geologie/Boden
• Landratsamt Forchheim, Untere Naturschutzbehörde vom 01.08.2019 zum Schutzgut Flora/ Fauna
• 10 private Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Schutzgütern Geologie/ Boden, Wasser und Flora/ Fauna
Auslegungszeitraum
Der Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 8/3.2 liegt mit der Planzeichnung einschließlich der textlichen Festsetzungen, Begründung und den Anlagen in der Zeit vom
04.11.2019 – 06.12.2019
während der allgemein bekannten Dienststunden bei der Stadt Forchheim, Stadtbauamt Forchheim, Birkenfelderstraße 4, 1. Stock, im Vorraum der Stadtplanung (Aushang) öffentlich aus. Mündliche Auskünfte hierzu werden bei Bedarf in der Stadtplanung
(Frau Stirnweiß, Zimmer-Nr. 117) erteilt.
Als zusätzlicher Bürgerservice wird der Bebauungs- und Grünordnungsplan - Entwurf - während des Zeitraums der Öffentlichkeitsbeteiligung zusätzlich auch online zur Einsicht bereitgestellt. Über die Homepage der Stadt Forchheim können die Unterlagen unter www.forchheim.de/bauen-und-wohnen-planen/entwicklung-planung/bauleitplanung/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen/ eingesehen werden.
Jedermann hat während der Anhörung Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung vor Ort im Stadtbauamt; es können Anregungen schriftlich vorgebracht oder während der Dienststunden zur Niederschrift der Stadt Forchheim erklärt werden.
Anregungen oder Bedenken, die auf schriftlichem oder elektronischem Wege übermittelt werden, können nur berücksichtigt werden, wenn die postalischen Adressdaten des Absenders zweifelsfrei angegeben werden.
Hinweis zum Datenschutz: Ihre personenbezogenen Daten werden im Rahmen der Abwägung der Einwendungen nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Vorhaben Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 8/3.2 (Änderung), Forchheim-West, Weingartsteig Süd, Bereich nördlich „Am Regelsberg“ durch die Stadtverwaltung Forchheim erhoben und verarbeitet.“
Forchheim, 15.10.2019
STADT FORCHHEIM
gez.
Dr. Uwe Kirschstein
Oberbürgermeister