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Versteigerung

Die Stadt Forchheim/Ordnungsamt weist auf den neuen Versteigerungstermin am Samstag 12.10.2019 um 11.00 Uhr auf dem Rathausplatz hin. An die Bevölkerung ergeht die Einladung, sich rege an der Versteigerung zu beteiligen.

 

Historisches Rathaus Foto: Stadt Forchheim

Historisches Rathaus Foto: Stadt Forchheim

Hinweis zum Ablauf der Versteigerung:

Die Versteigerungsgegenstände können vor der Versteigerung von 10:30 bis 11:00 Uhr besichtigt werden.

Die Versteigerung der Gegenstände erfolgt ohne Gewähr und Haftung für offene und versteckte Mängel. Die Gegenstände werden "wie gesehen" versteigert. Nach dem Zuschlag können Beanstandungen nicht mehr berücksichtigt werden.

Bei einer Versteigerung kommt der Vertrag erst durch den Zuschlag zustande. Ein Gebot erlischt, wenn ein Übergebot abgegeben oder die Versteigerung ohne Erteilung des Zuschlages geschlossen wird (§ 156 BGB).

Ein Widerrufsrecht besteht bei Verträgen die in der Form von Versteigerungen geschlossen werden nicht (§ 312 BGB).

 

Stadt Forchheim

Ordnungsamt