Der Stadtrat hat am 25.06.2019 die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 11/15 beschlossen. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wird hiermit der Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren aufgestellt.
In der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses vom 09.07.2019 wurde der Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes gebilligt und der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB gefasst.
Die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes 11/15 (Neuaufstellung), Forchheim-Kersbach, Gebiet am Kersbacher Kreisel, nördl. der Kreisstraße FO 8, Bereich „Äußere Leite“ erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB mit der Durchführung des Flächennutzungs- und Landschaftsplan Änderungsverfahrens.
Anlass und Ziel der Planung
Die Siemens Healthineers AG verfolgt das Ziel ihren jetzigen Standort in Forchheim auszubauen. Der derzeitige Standort der BayWa in Forchheim steht in direktem Anschluss an das Siemens Healthineers AG Gelände, und bietet sich somit als Erweiterungspotenzial an. Die Siemens Healthineers AG und die BayWa sind sich handelseinig über den Verkauf der Fläche. Für die BayWa soll in diesem Zuge ein neuer Standort in Forchheim errichtet werden.
Lage
Die Stadt Forchheim hat, nach Abstimmung mit der Regierung von Oberfranken, einen Standort ausgewählt, der sich für das neue BayWa-Gelände eignet und im Sinne des Anbindungsgebotes das GE Sandäcker ergänzt.
Das Plangebiet liegt in Forchheim-Kersbach, Gebiet am Kersbacher Kreisel, nördl. der Kreisstraße FO 8. Südwestlich der Kreisstraße FO 8 befindet sich das Gewerbegebiet Sandäcker, Bebauungsplan Nr. 11/12-1.
Der Änderungsbereich umfasst die Flst. Nr. 1390, 1389, 1393/1, 1393/2, 1391/3, Gemarkung Kersbach und die Flst. Nrn. 4102/1, 4102/2, 4102/3, Gemarkung Forchheim, komplett und zum Teil die Flst. Nrn. 1391, 1391/1, 1392, 1393, Gemarkung Kersbach und die Flst. Nr. 4102, Gemarkung Forchheim.
Der räumliche Geltungsbereich ist in dem nachstehend abgedruckten Lageplan dargestellt.
Auslegungszeitraum
Der Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 11/15 (Neuaufstellung) liegt mit der Planzeichnung einschließlich der textlichen Festsetzungen und der dazugehörigen Begründung
in der Zeit vom 29.07.2019 bis 26.08.2019
während der allgemein bekannten Dienststunden bei der Stadt Forchheim, Stadtbauamt Forchheim, Birkenfelderstraße 4, 1. Stock, im Vorraum der Stadtplanung (Aushang) öffentlich aus. Mündliche Auskünfte hierzu werden bei Bedarf in der Stadtplanung
(Frau Stirnweiß, Zimmer-Nr. 117) erteilt.
Der Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 11/15 (Neuaufstellung) ist während des Zeitraums der Öffentlichkeitsbeteiligung auch online zur Einsicht bereitgestellt. Über die Homepage der Stadt Forchheim können die Unterlagen unter www.forchheim.de/bauen-und-wohnen-planen/entwicklung-planung/bauleitplanung/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen/ eingesehen werden.
Jedermann hat während der Anhörung Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung vor Ort im Stadtbauamt; es können Anregungen schriftlich vorgebracht oder während der Dienststunden zur Niederschrift der Stadt Forchheim erklärt werden.
Anregungen oder Bedenken, die auf schriftlichem oder elektronischem Wege übermittelt werden, können nur berücksichtigt werden, wenn die postalischen Adressdaten des Absenders zweifelsfrei angegeben werden.
Hinweis zum Datenschutz: Ihre personenbezogenen Daten werden im Rahmen der Abwägung der Einwendungen nach § 3 Abs.1 BauGB, zu dem Vorhaben Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 11/15 (Neuaufstellung), Forchheim-Kersbach, Gebiet am Kersbacher Kreisel, nördl. der Kreisstraße FO 8, Bereich „Äußere Leite“, durch die Stadtverwaltung Forchheim erhoben und verarbeitet.
Forchheim, 10.07.2019
STADT FORCHHEIM
gez.
Dr. Uwe Kirschstein
Oberbürgermeister