Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und zur Abwehr von Gefahren sind Festleitung und Sicherheitskräfte befugt, mitgeführte Taschen und Rucksäcke zu kontrollieren.
Die wichtigsten Verbote und Gebote, die bei einem Besuch zu beachten sind, sind in der unten folgenden Übersicht aufgeführt. Auch an den Haupteingängen zum Festgelände stehen entsprechende Tafeln mit den Verhaltensregeln.
Bitte beachten Sie diese Regeln, damit Sie einen schönen Besuch
auf dem Forchheimer Annafest verbringen können!
Verhalten auf dem Annafestgelände
Auszug aus der Verordnung der Großen Kreisstadt Forchheim über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung während des Annafestes
1. Besuchern ist es nicht gestattet, sich zwischen 02:00 Uhr und 05:00 Uhr auf dem Annafestgelände aufzuhalten.
2. Von 13:00 Uhr bis 00:30 Uhr sowie an Sonntagen zusätzlich von 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr ist auf dem Annafestgelände der Verkehr mit Fahrzeugen aller Art sowie mit rollenden Sportgeräten und das Mitführen von Fahrrädern verboten. Fahrräder sind an den dafür vorgesehenen Stellen abzustellen.
3. Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist die Anwesenheit auf dem Annafestgelände nach 22:00 Uhr ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person nicht gestattet.
4. Krüge, Gläser, Flaschen und Geschirr dürfen auf dem Festgelände nicht vorsätzlich zerstört werden.
5. Auf dem Annafestgelände ist insbesondere untersagt,
a) Waffen jeder Art sowie Sachen, die dazu geeignet bzw. bestimmt sind, als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung zu finden, mitzuführen,
b) Gas- oder Pfeffersprühdosen sowie ätzende oder färbende Substanzen mitzuführen,
c) erkennbar nicht für Besucher bestimmte Bereiche wie z.B. Wohnwagen- oder Lagerplätze zu betreten,
d) außerhalb der Toilettenanlagen die Notdurft zu verrichten,
e) Werbematerial ohne Genehmigung der Stadt Forchheim anzubringen oder zu verteilen,
f) ohne Erlaubnis der Stadt Forchheim Waren feilzubieten, abzugeben, zu betteln und zu hausieren, sowie musikalische und künstlerische Darbietungen vorzuführen,
g) alkoholhaltige Getränke in Flaschen, Dosen oder Einwegverpackungen zu verkaufen,
h) alkoholhaltige Getränke aller Art mitzubringen,
i) Tiere mit Ausnahme von Blindenhunden mitzuführen.
Ein Verstoß gegen vorstehende Regeln kann mit Geldbuße bis zu 1.000,00 € geahndet werden.
Übersicht Zeiten während des Annafestes
23:00 Uhr Musikende
23:30 Uhr Ausschankende
23:30 Uhr Budenschluss (Fahr-, Belustigungs- und Verkaufsgeschäfte)
00:30 Uhr Budenschluss (Süßwaren- und Imbissbetriebe)
00:30 Uhr Sperrzeit Kellerwirtschaften