Der Stadtrat hat am 17.12.2015 die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 2/6-4 beschlossen. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wird hiermit der Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren aufgestellt.
In der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses vom 04.06.2019 wurde der Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans gebilligt und der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB gefasst.
Anlass und Ziel der Planung
Im Vorgriff auf die Ausweisung eines umfänglichen Gewerbeareals mit insgesamt 14 ha soll zeitnah Planungsrecht für ein ca. 4 ha großes Gewerbegebiet nördlich der Polizei geschaffen werden. Anlass ist die aktuelle Diskussion um die Verlagerung des städtischen Bauhofes und die stete Anfragedichte von Handwerksbetrieben. Planungsziel ist hier Flächen für Handwerksbetriebe anzubieten.
Lage
Das Plangebiet liegt im Forchheimer Norden zwischen Eggolsheimer Weg, Autobahnauffahrt zur A 73 im Westen, Kaiser-Heinrich-Straße im Osten und Fritz-Hoffmann-Straße im Süden. Nach Norden hin erstreckt sich bislang landwirtschaftlich genutzte Fläche.
Der räumliche Geltungsbereich ist in dem nachstehend abgedruckten Lageplan dargestellt.
Auslegungszeitraum
Der Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 2/6-4 (Neuaufstellung) liegt mit der Planzeichnung einschließlich der textlichen Festsetzungen, Begründung und den Anlagen
in der Zeit
vom 08.07.2019 bis 05.08.2019
während der allgemein bekannten Dienststunden bei der Stadt Forchheim, Stadtbauamt Forchheim, Birkenfelderstraße 4, 1. Stock, im Vorraum der Stadtplanung (Aushang) öffentlich aus. Mündliche Auskünfte hierzu werden bei Bedarf in der Stadtplanung
(Frau Malik, Zimmer-Nr. 116) erteilt.
Der Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 2/6-4 (Neuaufstellung) ist während des Zeitraums der Öffentlichkeitsbeteiligung auch online zur Einsicht bereitgestellt. Über die Homepage der Stadt Forchheim können die Unterlagen unter www.forchheim.de/bauen-und-wohnen-planen/entwicklung-planung/bauleitplanung/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen/ eingesehen werden.
Jedermann hat während der Anhörung Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung vor Ort im Stadtbauamt; es können Anregungen schriftlich vorgebracht oder während der Dienststunden zur Niederschrift der Stadt Forchheim erklärt werden.
Anregungen oder Bedenken, die auf schriftlichem oder elektronischem Wege übermittelt werden, können nur berücksichtigt werden, wenn die postalischen Adressdaten des Absenders zweifelsfrei angegeben werden.
Hinweis zum Datenschutz: Ihre personenbezogenen Daten werden im Rahmen der Abwägung der Einwendungen nach § 3 Abs.1 BauGB zum Vorhaben Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 2/6-4 (Neuaufstellung), Forchheim Nord, Bereich nördlich Polizei, zwischen Eggolsheimer Weg und Kaiser-Heinrich-Straße, Gewerbegebiet „Breite-Süd“ durch die Stadtverwaltung Forchheim erhoben und verarbeitet.
Geltungsbereich
Forchheim, 24.06.2019
STADT FORCHHEIM
gez.
Dr. Uwe Kirschstein
Oberbürgermeister