Der Stadtrat hatte am 28.02.2019 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen.
Das Landratsamt Forchheim als Rechtsaufsichtsbehörde hatte die Haushaltssatzung mit Schreiben vom 07.06.2019 zur Kenntnis genommen.
Aufgrund dessen konnte die Haushaltssatzung am 24.06.2019 ausgefertigt werden und wird nunmehr hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung bekannt gemacht.
I.
Haushaltssatzung der
Vereinigten Pfründnerstiftungen Forchheim
für das Haushaltsjahr 2019
Aufgrund Art. 20 Abs. 3 des Stiftungsgesetzes in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Forchheim folgende Haushaltssatzung:
§ 1
1. Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan der Vereinigten Pfründnerstiftungen Forchheim für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt; er schließt
1.1 im Ergebnishaushalt mit
dem Gesamtbetrag der Erträge 692.650 €
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von 824.830 €
und dem Saldo (Jahresergebnis) von - 132.180 €
1.2 im Finanzhaushalt
a) aus laufender Verwaltungstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 629.650 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 468.930 €
und einem Saldo von + 160.720 €
b) aus Investitionstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 855.000 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 811.000 €
und einem Saldo von + 44.000 €
c) aus Finanzierungstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 0 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 96.100 €
und einem Saldo von - 96.100 €
d) und dem Saldo des Finanzhaushalts
(Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag) von 108.620 €
ab.
2. Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Krankenhaus Forchheim der
Vereinigten Pfründnerstiftungen für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt; er schließt
2.1 im Erfolgsplan mit
dem Gesamtbetrag der Erträge 994.270 €
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von 926.430 €
und dem Saldo (Jahresergebnis) von 67.840 €
2.2 im Vermögensplan mit
dem Gesamtbetrag der Deckungsmittel 205.000 €
dem Gesamtbetrag der Ausgaben 205.000 €
und einem Saldo von 0 €
ab.
§ 2
1. Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der Vereinigten Pfründnerstiftungen sind nicht vorgesehen.
2. Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebs Klinikum Forchheim sind nicht vorgesehen.
§ 3
1. Verpflichtungsermächtigungen der Vereinigten Pfründnerstiftungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren werden nicht festgesetzt.
2. Verpflichtungsermächtigungen des Eigenbetriebs Klinikum Forchheim zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren werden nicht festgesetzt.
§ 4
1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan der Vereinigten Pfründnerstiftungen wird auf 120.000 Euro festgesetzt.
2. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des Eigenbetriebs Klinikum Forchheim der Vereinigten Pfründnerstiftungen wird auf 150.000 Euro festgesetzt.
§ 5
Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2019 in Kraft.
STADT FORCHHEIM
Forchheim, den 24.06.2019
gez.
Dr. Uwe Kirschstein
Oberbürgermeister
II.
Gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung
liegt der Haushaltsplan vom Freitag, den 05.07.2019 bis Montag, den 22.07.2019 in der Stadtkämmerei, Schulstr. 2, II. Stock, Zimmer-Nr. 227 und 230, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich aus.
- Zudem ist die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Stadtkämmerei, Schulstr. 2, II. Stock, Zimmer-Nr. 227 und 230, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zugänglich.
Forchheim, den 24.06.2019
STADT FORCHHEIM
gez.
Dr. Uwe Kirschstein
Oberbürgermeister