Der Stadtrat hatte am 28.02.2019 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen.
Das Landratsamt Forchheim als Rechtsaufsichtsbehörde hat die nach Art. 67 Abs. 4 und Art. 71 Abs. 2 der Gemeindeordnung erforderliche Genehmigung mit Schreiben vom 07.06.2019 erteilt.
Aufgrund dessen konnte die Haushaltssatzung am 24.06.2019 ausgefertigt werden und wird nunmehr hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung bekannt gemacht.
I.
Haushaltssatzung
der Großen Kreisstadt Forchheim
für das Haushaltsjahr 2019
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Forchheim folgende Haushaltssatzung:
§ 1
1. Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan der Stadt Forchheim für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt; er schließt
1.1 im Ergebnishaushalt mit
dem Gesamtbetrag der Erträge 95.249.370 EUR
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von 91.657.947 EUR
und dem Saldo (Jahresergebnis) von 3.591.423 EUR
1.2 im Finanzhaushalt
a) aus laufender Verwaltungstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 75.560.570 EUR
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 67.613.587 EUR
und einem Saldo von 7.946.983 EUR
b) aus Investitionstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 14.667.100 EUR
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 26.640.190 EUR
und einem Saldo von -11.973.090 EUR
c) aus Finanzierungstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 1.263.600 EUR
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 1.263.600 EUR
und einem Saldo von 0 EUR
d) und dem Saldo des Finanzhaushalts von -4.026.107 EUR
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der Stadt Forchheim wird auf 1.263.300 Euro festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird auf 16.622.000 Euro festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 390 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 390 v. H.
- Gewerbesteuer 350 v. H.
§ 5
1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan der Stadt Forchheim wird festgesetzt auf 15.110.000 EUR
2. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des städtischen Treuhänders GWS Forchheim GmbH
a) als Sanierungsträger für die Stadt Forchheim wird festgesetzt auf 50.000 EUR
b) als Sanierungsträger für das Projekt „Soziale Stadt“ wird festgesetzt auf 50.000 EUR
§ 6
Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2019 in Kraft.
STADT FORCHHEIM
Forchheim, den 24.06.2019
gez.
Dr. Uwe Kirschstein
Oberbürgermeister
II.
Gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung
liegt der Haushaltsplan vom Freitag, den 05.07.2019 bis Montag, den 22.07.2019 in der Stadtkämmerei, Schulstr. 2, II. Stock, Zimmer-Nr. 227 und 230, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich aus.
- Zudem ist die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Stadtkämmerei, Schulstr. 2, II. Stock, Zimmer-Nr. 227 und 230, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zugänglich.
Forchheim, den 24.06.2019
STADT FORCHHEIM
gez.
Dr. Uwe Kirschstein
Oberbürgermeister