Wie bereits in der Haupt-, Personal- und Kulturausschusssitzung vom 14. März dieses Jahres angesprochen, müssen Beschaffenheit und Ausführung der Geländer an den öffentlichen Verkehrsflächen bzw. im Bereich von Absturzhöhen den sicherheitsrechtlichen Vorgaben angepasst werden. Der HPKA hatte in dieser Sitzung die vorläufige Ertüchtigung der Geländer beschlossen, zwar als „Mannheimer Gitter“, wegen der Stolpergefahr hat die Verwaltung jedoch auf „Stabmattenzäune“ aus anthrazitfarbenem Metall umgestellt. Heute beginnt die Umsetzung dieses Beschlusses im Bereich der unteren Keller.
Der Referatsleiter des Stadtbauamtes, René Franz, erläutert die gesetzlichen Vorgaben dazu: „Bauliche Anlagen und die dem Verkehr dienenden nicht überbauten Flächen bebauter Grundstücke müssen gemäß Art. 14 der BayBO verkehrssicher sein. Bei Absturzhöhen über 0,50 m sind nach Art. 36 der BayBO geeignete, ausgebildete Umwehrungen anzubringen. Diese müssen mindestens 1,10 Meter hoch sein und so ausgebildet werden, dass (vor allem) Kleinkindern das Überklettern nicht erleichtert wird.“
„Da leider aufgrund der besteig- und durchkletterbaren Umwehrungen schon in der Vergangenheit einige Unfälle mit Kindern eingetreten sind, ist es dringend notwendig, die bestehenden Geländer im Kellerwald, zumindest provisorisch an den kritischen Stellen, zu ertüchtigen – um einen unfallfreien, sicheren Kellerbesuch, auch während des Annafestes zu gewährleisten“, erklärt Oberbürgermeister Dr. Uwe Kirschstein die Maßnahmen.
Da die Umwehrungen auch dann noch der Absturzsicherung dienen sollen, wenn die Bänke zur Annafestzeit zum Tanzen bestiegen werden, ist ebenso festzustellen, dass Tische und Bänke, deren Absturzhöhe in unmittelbarer Nähe über einen halben Meter beträgt, in einem Abstand von mindestens einem Meter von der Umwehrung entfernt aufzustellen sind, hat auch das Ordnungsamt verfügt. Diese erforderlichen Abstände von Bierbänken und Tischen zu Umwehrungen sind teils nicht gegeben und müssen nun mit entsprechenden Maßnahmen vergrößert werden. Den Wirten wurde freigestellt, entweder die Bänke, die zu nah am Zaun stehen, zu entfernen oder durch zusätzliches Personal die Einhaltung der „Sitzpflicht“ zu überwachen, damit eben nicht auf Tischen oder Bänken getanzt wird.
Aus Sicht der Stadtverwaltung und des HPKA handelt es sich um eine vorläufige Maßnahme, die gewiss nicht den hohen ästhetischen Ansprüchen genügen wird. Mittelfristig sollen die Geländer durch bauliche Maßnahmen nachhaltig und behutsam unter Berücksichtigung der besonderen Atmosphäre im Kellerwald ertüchtigt werden. Einzelheiten werden dem HPKA voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte zum Beschluss vorgelegt.