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Das Ganze gleicht schon fast einem Krimi

Wie Sie wissen, bin ich als Diplom-Informatiker ganz gut geübt im Umgang mit Zahlen. Was mir bei einer soliden Finanzplanung in der Stadt Forchheim hilft, lässt sich innerhalb eines Streitgesprächs nur schwer anwenden. Wichtig ist jedoch, nie das Ziel aus den Augen zu verlieren. Eine Debatte nur um der Redebeiträge willen, halte ich für pure Zeitverschwendung. Genauso ist es mit einer Akteneinsicht nur um der Akteneinsicht willen.

Ich bin mir sicher, nicht nur im Stadtrat sondern auch die gesamte Bevölkerung spricht gerade über die Entwicklungen im oder besser gesagt zum Rathaus. Die Sanierung scheint ins Stocken geraten zu sein. Gespräche werden hitzig, werden emotional. Das Ganze gleicht schon fast einem Krimi.

Apropos Krimi. Die Deutschen lieben dieses Genre ganz besonders – egal ob im TV oder als Buch. Oft spielt hierbei der Strafrechtsparagraph 211 eine ganz besondere Rolle. Dieser regelt den Mord und gibt wichtige Hinweise zur Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag (§212 StGB). Im Ergebnis sind die Straftaten gleich: ein Mensch ist tot. Für den Täter jedoch ergeben sich ganz unterschiedliche Konsequenzen vor allem hinsichtlich der Dauer einer Haft. Aber was macht den Unterschied zwischen diesen Taten aus? Das Entscheidende hierbei ist das Motiv des Täters. Welche Motivation hat den Täter zu seiner Tat veranlasst?

In Sachen Rathaussanierung ist meine Motivation hingegen ganz klar: ein fertig saniertes Rathaus, das den Menschen für kulturelle Nutzung zur Verfügung steht und das der Stadt Forchheim so wenig wie möglich kostet. Das ist alles. Was hätte ich verheimlichen wollen?

Seit November 2017 gibt es den Beschluss des Stadtrates zur Nutzung. Die Finanzierungsfrage ist noch offen. Eines ist klar: Je mehr Fördermittel eingeworben werden können, desto geringer fällt der finanzielle Eigenanteil der Stadt aus. Wichtig ist aber auch, im Verfahren keine Fehler zu begehen, die im Nachgang zu einem Fördermittelschaden, sprich Rückzahlung von Geldern, führen könnten. Deshalb hatte ich bereits im Januar 2018 dem Stadtrat einen Beschlussvorschlag vorgelegt, mit dem wir sicherstellen können, dass wir auch in Zukunft keinen Fördermittelschaden erleiden werden. Anfang 2018 war mein Beschlussvorschlag allerdings noch nicht zustimmungsfähig, da noch Akteneinsicht in die Unterlagen zur Rathaussanierung genommen werden sollte. Diese generelle Akteneinsicht fand zwischen März und Juni 2018 statt. Im Anschluss daran befasste sich der Rechnungsprüfungsausschuss, als zuständiges Fachgremium des Stadtrates, intensiv mit dem Thema. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat weitere Akteneinsicht noch im Oktober 2018 befürwortet. Bei klar erkennbarer Fragestellung hätte ich gerne weiterhin unterstützt, Fragen beantwortet, Sachverhalte erklärt und erforderliche Akten vorgelegt. Diese fand jedoch nicht statt. Nicht weil ich etwas verhindert habe, sondern weil es bis zum 7. Mai 2019 noch nicht einmal eine Terminanfrage gab. Es schien schlicht niemanden mehr zu interessieren.

Im Gegenteil, im Januar 2019 wurden bereits 8 von 9 Teilen meines  Beschlussvorschlages vom 25.01.2018 zugestimmt. Ende Mai 2019 nun hat der Stadtrat auch den 9. Teil dieses Beschlussvorschlags einstimmig angenommen.

Und was war jetzt nochmal mit den strittigen Diskussionen dazwischen? Wirklich echte, tief empfundene Empörung? Ich schaue kurz in meinen Kalender: da war eine Wahl zum bayerischen Landtag. Und spätestens seit Anfang Mai befinden wir uns in Forchheim bereits im Wahlkampf zur Kommunalwahl am 15. März 2020.

Ihr

Dr. Uwe Kirschstein

Oberbürgermeister