Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Beantragung der Briefwahlunterlagen per Postversand der Antrag in einem ausreichend frankierten Umschlag an das Wahlamt abzusenden ist.
Beantragung über Internet:
Außerdem weist das Wahlamt darauf hin, dass in Forchheim zusätzlich zu der üblichen und bekannten Möglichkeit zur Beantragung der Briefwahlunterlagen durch Rücksendung der ausgefüllten Wahlbenachrichtigungskarte auch die Möglichkeit der Beantragung über das Internet und auch über ein Smartphone oder Tablet besteht. Öffnen Sie hierzu die Homepage der Stadt Forchheim unter www.forchheim.de.
Bereits auf der Startseite der Homepage befindet sich im rechten Bereich der Link „Online-Services“ zur Weiterleitung an das Bürgerserviceportal, über das die Briefwahlunterlagen beantragt werden. Es kann nun durch entsprechendes Anklicken der Wahlscheinantrag ausgefüllt und online an das Wahlamt der Stadt Forchheim gesandt werden.
Beantragung über Smartphone oder Tablet:
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ist ein (verschlüsselter) QR-Code angebracht. Mit diesem QR-Code können Wahlberechtigte die Briefwahlunterlagen mithilfe einer Scan-App von einem Smartphone oder Tablet aus beantragen. „Nach dem Scannen des QR-Codes gelangen Sie direkt zum Bürgerserviceportal der Stadt und können den dann bereits mit den jeweiligen persönlichen Daten vorausgefüllten Briefwahlantrag online an das Wahlamt senden“, erklärt Walda.
Die Möglichkeit der Beantragung eines Wahlscheines mit den Briefwahlunterlagen über das Internet oder über Smartphone bzw. Tablet besteht bis Mittwoch vor der Wahl, 12:00 Uhr. Diese beiden Möglichkeiten der Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen enden am 22.05.2019, weil bei einer späteren Beantragung eine rechtzeitige Zustellung der Wahlunterlagen nicht mehr gewährleistet ist.
Selbstverständlich stehen jedoch auch weiterhin folgende Möglichkeiten für die Beantragung der Briefwahlunterlagen zur Verfügung
· durch persönliche Vorsprache im Wahlamt der Stadt Forchheim (bitte vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Briefwahlantrag oder Personalausweis bzw. Reisepass mitbringen). Die Ausgabestelle für die Briefwahlunterlagen befindet sich im Einwohnermeldeamt in der Sattlertorstr. 5
· bzw. mit Beantragung per e-Mail (mit Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift) an die e-Mail-Adresse wahlamt@forchheim.de.
Rücksendung der (roten) Wahlbriefe an das Wahlamt
Das Wahlamt der Stadt Forchheim bittet alle darauf zu achten, dass die an das Wahlamt zurückzusendenden (roten) Wahlbriefe für die o.g. Wahl rechtzeitig zur Post gegeben werden. Wahlbriefe, die am Wahltage nach 18.00 Uhr beim Wahlamt eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Der Wahlbrief sollte allerspätestens am zweiten Werktag vor der Wahl abgeschickt werden. Bei der anstehenden Europawahl ist dies Freitag, der 24. Mai 2019. Bei Einwurf eines Wahlbriefes in einen Briefkasten am Freitag vor der Wahl aber bitte unbedingt beachten, dass dieser an diesem Tage auch noch geleert wird. Wird der Wahlbrief nach der letzten Leerung am Freitag in einen Briefkasten eingeworfen, erreicht dieser die Wahlbehörde erst am Montag und kann dann auch nicht mehr berücksichtigt und gewertet werden.
Selbstverständlich können Wahlbriefe der Stadt Forchheim bis zum Wahlsonntag um 18:00 Uhr auch persönlich im Wahlamt (= Einwohnermeldeamt) abgegeben werden oder in den Briefkasten beim Einwohnermeldeamt eingeworfen werden.
Um entsprechende Beachtung wird gebeten, damit gewährleistet ist, dass auch alle abgegebenen Stimmen bei der Wahl gewertet werden können.