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Lärmaktionsplan

für die Stadt Forchheim zur Umsetzung der 2. Stufe der Umgebungslärmrichtlinie

Die Belastung durch Lärm stellt eines der großen Umweltprobleme dar. Die Europäische Union (EU) hat 2002 die EU –Umgebungslärmrichtlinie (2002/497EG) verabschiedet. Lokale Lärmbelastungen sind zu ermitteln, sowie Lärmminderungsmaßnahmen darzustellen.

Die Stadt Forchheim ist hier bei der vom Bayerischen Landesamt für Umwelt durchgeführten Lärmkartierung erfasst worden, die relevante Anzahl von lärmbelasteten Bürgern hat die Erstellung eines Lärmaktionsplanes gemäß der EU –Umgebungslärmrichtlinie erforderlich gemacht. Minderungsmaßnahmen für die betroffenen innerstädtischen Straßenabschnitte der B 470, St 2244 und St 2236 wurden aufgezeigt.

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes wurde in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 16.10.2018 zur Öffentlichkeitsbeteiligung bestimmt und lag in der Zeit vom 12.11.2018 bis 12.12.2018 öffentlich aus.

Der Rat der Stadt Forchheim hat den Lärmaktionsplan, mit Stand vom 02.04.2019, in der Sitzung vom 25.04.2019 beschlossen.

Der Lärmaktionsplan ist ab sofort, während der allgemein bekannten Dienststunden bei der Stadt Forchheim, Stadtbauamt Forchheim, Birkenfelderstraße 4, 1. Stock, einsehbar. Der Lärmaktionsplan ist ferner auf der Homepage der Stadt Forchheim veröffentlicht.

 

Forchheim, den 06.05.2019

STADT FORCHHEIM

gez.

Dr. Uwe Kirschstein

Oberbürgermeister

 

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