Es soll im gesamten Stadtgebiet Anwendung finden und kombiniert ein Baulandmodell mit einem Wohnraummodell. Sofern das Baulandmodell als auch das Wohnraummodell nicht angewendet werden können, wird ergänzend ein Ablösemodell eingeführt, das speziell bei Nachverdichtungsvorhaben zum Tragen kommt.
Vorausgegangen war eine jahrelange Diskussion in den Gremien der Stadt, bevor am 28. März 2019 der Stadtrat die endgültige Version des flexiblen Baulandmodells (FBM) sowie der Änderung der Vergaberichtlinien für die Vergabe von Baugrundstücken nach dem Baulandmodell der Stadt Forchheim abgesegnet wurde. Innerhalb der politischen Fraktionen hatte man letztlich einen Konsens gefunden, wie man in Zukunft die Ausweisung von Bauland, Nachverdichtungsvorhaben sowie die Vergabe der zukünftigen Bauplätze der Stadt regeln möchte.
Wichtig ist es zu wissen, dass am grundsätzlichen Konzept des ursprünglichen Baulandmodells - das seit 1993 Gültigkeit hat - sich auch durch die Reform bis heute nichts Wesentliches geändert hat. Das Modell von 1993 wurde seit seiner Verabschiedung in über zehn Baugebieten erfolgreich angewendet und war deshalb auch allgemein anerkannt.
Oberbürgermeister Dr. Uwe Kirschstein erklärt, was nun neu ist: „Die wichtigste Neuerung am Baulandmodell, die im Beschluss vom 28. März von allen Fraktionen mit überwiegender Mehrheit getragen wurde, ist die paritätische Verteilung der Erschließungsflächen. Damit erreichen wir, dass je nach angewendetem Modell zwischen 43 und 48 Prozent der Flächen vor allem für den geförderten Wohnungsbau und junge Familien zur Verfügung steht. Die Ablösepreise erhöhen sich je nach Berechnungsformel von 75 Euro auf ca. 120 Euro pro Quadratmeter Fläche.“ Bisher war der Ablösepreis festgeschrieben, nun ergibt sich der Ablösepreis in Abhängigkeit der jeweiligen Bodenrichtwerte.
In der Regel erhalten Grundstückseigentümer aus ihrer Bruttobaulandfläche nach Abzug der Erschließungsflächen und dem 25prozentigen pauschalen Flächenabzug durch die Stadt Forchheim mindestens fünfzig Prozent ihrer Bruttofläche als Nettobauland zugeteilt. Grundsätzlich sind die Bauplätze im Zeitraum von fünf Jahren zu „verwerten“, d.h., in dieser Zeit soll der Eigentümer damit beginnen, seinen Bauplatz selbst zu bebauen, ihn an Bauwillige verkaufen oder durch Erbbaurecht vergeben. Wer letztlich hier baut, ob der Eigentümer oder eben andere Bauwillige, spielt für die Stadtverwaltung keine Rolle. Je nach Fläche des Einwurfs verbleibt eine Mindestanzahl von Bauplätzen dem Eigentümer zur freien Verfügung.
Oberbürgermeister Kirschstein ist sich sicher, dass von dieser Bauverpflichtung alle profitieren: „Nur so kann in absehbarer Zeit für die Menschen in der Stadt Wohnraum geschaffen werden. Mindestens 70% eines neuen Baugebietes werden innerhalb eines Fünf-Jahres-Zeitraums bebaut. Wenn Bauland ausgewiesen und für viel Steuergeld erschlossen wird, muss eben auch Wohnraum geschaffen werden. Das war bisher nicht der Fall.“
Das flexible Baulandmodell (FBM) sowie die beschriebenen Vergaberichtlinien sind ab dem genannten Datum gültig und hier abrufbar.