Mit Schreiben vom 19.03.2019 teilte das Landratsamt Forchheim mit, dass die oben bezeichnete Verordnung am 13.03.2019 im Amtsblatt des Landkreises Forchheim veröffentlicht worden ist. Die Verordnung trat am Tag nach der Veröffentlichung, dem 14.03.2019 in Kraft.
Die Ausfertigung der Verordnung mit dem entsprechenden Schutzgebietslageplan ist im Stadtbauamt Forchheim, Birkenfelderstraße 4, 91301 Forchheim, 1 Stock -Stadtplanungsamt, Zimmer 116 - niedergelegt und kann während der Dienststunden Montag bis Mittwoch von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr eingesehen werden.