In den entsprechenden Fachkreisen hatte schon das Urteil des VG Bayreuth vom 10.10.2017, das den Kreisumlagebescheid von 2014 aufhob, für Aufsehen gesorgt. So waren zur Berufungsverhandlung nicht nur die Vertreter des Landkreises um Landrat Dr. Hermann Ulm und die Vertreter der Stadt Forchheim um Oberbürgermeister Dr. Kirschstein erschienen, sondern auch Vertreter des bayerischen Innen- und Finanzministeriums, der Landesanwaltschaft und der kommunalen Spitzenverbände. Der Senat attestierte der Stadt Forchheim, dass sie mit ihrer richtungsweisenden Klage entscheidend zur „Rechtsfortbildung in Bayern beigetragen“ habe.
Spannend blieb die Verhandlung in München bis zum Schluss: Aus Sicht der Stadt Forchheim machte das Gericht deutlich, dass für die Festsetzung einer Kreisumlage neben der Erfassung von Haushaltsdaten auch eine Beteiligung der einzelnen betroffenen Gemeinden am Verfahren notwendig sei. Insoweit sei der Bescheid von 2014 fehlerhaft und müsse letztlich aufgehoben werden.
Trotzdem sei auch bei einer angenommenen Rückzahlung klar, so der BayVGH, dass die Stadt Forchheim die 14,2 Millionen Kreisumlage auf Dauer nicht würde behalten dürfen. Der Landkreis könne auf jeden Fall dieses Geld durch einen neuen Bescheid - zumindest zum allergrößten Teil - zurückholen. Deswegen zeigten sich die Beteiligten letztlich dazu bereit, den Auftrag zu einer gütlichen Einigung mit nach Hause zu nehmen.
Das letzte Wort haben jetzt die Gremien: Kreistag und Stadtrat.
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