Gleichzeitig wird für den genannten Bereich und Zeitraum ein Halteverbot angeordnet.
Die Zufahrt zum Finanzamt bleibt frei. Ebenso ist der Gehweg für Fußgänger weiterhin passierbar. Fahrradfahrer haben teilweise, je nach Fortschritt der Bauarbeiten, die Möglichkeit zur Durchfahrt.
Der Friedhof kann in dieser Zeit mit dem Pkw nur über die Haidfeldstraße angefahren werden.
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