Diese verkehrsrechtliche Anordnung wird an allen Parkscheinautomaten durch Anbringung eines Hinweises bekannt gemacht.
Auf Antrag der Werbegemeinschaft Forchheim hatte der Haupt-, Personal- und Kulturausschuss des Stadtrates schon 1999 beschlossen, zur Attraktivitätssteigerung des adventlichen Geschäfts und zur Belebung der Innenstadt einschließlich des stattfindenden Weihnachtsmarktes die Gebührenpflicht nach § 1 der Verordnung über die Parkgebühren in der Stadt Forchheim jährlich wiederkehrend an den Tagen Mo-Fr ab 17.00 Uhr (StR-Beschluss vom 26.03.07) aufzuheben.
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