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Kostenloses Parken in der Adventszeit

Die Stadt Forchheim weist darauf hin, dass während der Adventszeit 2017 für bewirtschaftete Kurzzeitparkplätze in der Innenstadt Forchheims die Gebührenpflicht teilweise aufgehoben wird. In der Zeit vom Freitag, den 01. Dezember bis Sonntag, den 24. Dezember 2017 entfällt montags bis freitags ab 17.00 Uhr die Gebührenpflicht für Kurzzeitparkplätze, d.h. ab 17.00 Uhr ist ein Einwurf in Parkuhren bzw. das Lösen eines Parkscheines aus einem Parkscheinautomaten nicht mehr erforderlich. Diese Regelung gilt ausdrücklich nicht für die Tiefgarage Paradeplatz.

Diese verkehrsrechtliche Anordnung wird an allen Parkscheinautomaten durch Anbringung eines Hinweises bekannt gemacht.
Auf Antrag der Werbegemeinschaft Forchheim hatte der Haupt-, Personal- und Kulturausschuss des Stadtrates schon 1999 beschlossen, zur Attraktivitätssteigerung des adventlichen Geschäfts und zur Belebung der Innenstadt einschließlich des stattfindenden Weihnachtsmarktes die Gebührenpflicht nach § 1 der Verordnung über die Parkgebühren in der Stadt Forchheim jährlich wiederkehrend an den Tagen Mo-Fr ab 17.00 Uhr (StR-Beschluss vom 26.03.07) aufzuheben.

 

Pressekontakt und Informationen:
Britta Kurth
Leiterin Corporate Communication
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