„Nach ausgiebiger Diskussion, die stets von unserem Ziel getragen wurde, eine gemeinsame Lösung zu finden, haben wir den Weg für eine Bebauung und einen Umzug geebnet!“, resümierte Oberbürgermeister Dr. Uwe Kirschstein den von großer Sachlichkeit geprägten Sitzungsmarathon, der erst nach 23 Uhr zu Ende war, „das war keine Selbstverständlichkeit, es ging um die Schaffung von erheblichem Wohnraum für die Stadt Forchheim!“
Intensiv und konstruktiv wurde um eine Lösung gerungen, wie die Planungen zur Umsiedlung der SpVgg Jahn Forchheim e.V. in den Forchheimer Norden, des ATSV Forchheim e. V. auf das alte Germania Gelände in Forchheim-Reuth und die Bebauung der durch den Umzug frei werdenden nördlichen Fläche an der der Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße zu stemmen seien. Schon zu Beginn der Sondersitzung nannten Oberbürgermeister Kirschstein und seine Räte die anstehende Entscheidung historisch, denn schon seit acht Jahren wurde diskutiert, wie die drei betroffenen Areale städteplanerisch zu gestalten seien.
Wichtigstes Ziel: Die Schaffung stadtnahen Wohnraums durch die Realisierung eines verdichteten Geschosswohnungsbaus auf der Fläche nördlich der Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße einschließlich der Jahnhalle, die abgerissen werden wird.
Rund 300 Wohnungen werden im sogenannten „Philosophen-Viertel (am Jahn)“ bei hoher Aufenthalts- und Wohnqualität entstehen. Eine ansprechende Freiraumgestaltung und die Durchgrünung des Quartiers mit Dachbegrünung sind ebenso geplant wie die Umsetzung einer energieeffizienten Versorgung und der Vorbereitung auf eine zunehmende E-Mobilität.
Ein gesundes Wohnen wird sichergestellt: Die Lärmbelastung durch die angrenzende Industrieniederlassung „Infiana“ und durch die östlich verlaufende B470 wird durch ein entsprechend wirksames Lärmschutzkonzept (klassische Blockrandbebauung) minimiert. Der Investor wird das Wohnraummodell der Stadt Forchheim umzusetzen, das bedeutet, dass 30% der neu geschaffenen Geschossflächen der Stadt Forchheim als geförderten Wohnraum zur Verfügung gestellt werden. Ein Hochgaragenbauwerk und Tiefgaragen werden den Parkdruck auffangen.
Der Investor ist an ein Zeitkonzept gebunden und rechnet nach der Umsiedlung der Vereine, der Erschließung und der Umsetzung des Hochbaus mit einem Erstbezug der Wohneinheiten im Jahr 2021.
Oberbürgermeister Dr. Uwe Kirschstein lobt seine Räte für ihre sachliche und entschlussfreudige Beratung: „In Bezug auf die Planungen des Investors zeigte sich eine hohe Konsensfähigkeit im Gremium! Kein Wunder, der Investor ist schon intensiv in Vorleistung gegangen und hat heute detaillierte Pläne des Projektes vorgelegt, wofür ich sehr dankbar bin.“
Doch auch in Sachen Umzug der Sportvereine SpVgg Jahn Forchheim e.V. und ATSV Forchheim e. V. war der Stadtrat an einer einvernehmlichen Lösung äußerst interessiert. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit legten die Räte in einer von Sachlichkeit geprägten Atmosphäre in intensiver Kleinarbeit die Bedingungen für einen Umzug fest. Anhand der einer detaillierten Beschlussvorlage der Verwaltung, die schon im Vorfeld mit den Vereinen und dem Investor abgestimmt worden war, wurde ein Gesamtentscheid getroffen, den die Räte tragen konnten und für beide Verein den Umzug möglich macht.
Da die Diskussion nichtöffentlich stattfand und über die einzelnen Punkte damit Stillschweigen vereinbart ist, kann hier auf Details nicht eingegangen werden. Nur so viel: Zu den beiden Punkten des Rückübertragungsanspruchs der Stadt am Grundstück Fl. Nr. 2636/14 Gem. Forchheim und den Erbaurechten der SpVgg Jahn Forchheim e.V. am Bolzplatz, Fl.Nr. 2640/3, Gem. Forchheim und an den Tennisplätzen Fl.Nrn. 2676 und 2670, Gem. Forchheim, wurde eine einvernehmliche Lösung gefunden, die von den Stadträten getragen wurde.
Oberbürgermeister Dr. Uwe Kirschstein ist mit dem Ergebnis zufrieden: „Wir haben jetzt ein ganzes Stück geschafft. Wir haben nun acht Jahre aufgeholt und sind wieder auf dem aktuellen Stand, aber wir haben noch viele Hausaufgaben zu erledigen!“ Gemeint sind Detailfragen, die von den Vereinen selbst wie auch von der Stadtverwaltung noch geklärt werden müssen, die aber die Durchführung der Umzüge und der Bebauung nicht mehr gefährden werden.
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