Die Unbekannten wollten glaubwürdig wirken und gaben sich als „Brandschutzbeauftragte“ aus. Die Stadtverwaltung und auch sonstige Behörden kontrollieren bei bestehenden Wohnungen weder Feuerlöscher noch Rauchmelder.
Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass hier Trickbetrüger unterwegs sind, die unter einem Vorwand in die Wohnhäuser und damit an die Wertgegenstände der Bewohner gelangen wollen und bittet betroffene Bürger, sich bei der Polizei zu melden.
In Bayern läuft zum Jahreswechsel die Frist ab, um in bestehenden Gebäuden Rauchmelder zu installieren. Anfang 2018 müssen also auch in älteren Gebäuden Rauchmelder angebracht sein. Für Neubauten gilt die Pflicht schon in fast allen Bundesländern.
In Wohnungen müssen nach den gesetzlichen Vorgaben der Bayerischen Bauordnung (Art. 46 Abs. 4 BayBO) Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. In bestehenden Wohnungen sind die Eigentümer verpflichtet, die Rauchwarnmelder spätestens bis zum 31.12.2017 zu installieren. Von Amts wegen wird aber keine Wohnung auf das Vorhandensein von Rauchmeldern oder Feuerlöschern kontrolliert.
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