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Kulturförderung

Für die finanzielle Förderung verschiedener kultureller Vorhaben in der Stadt Forchheim werden derzeit Richtlinien erarbeitet. In der Zwischenzeit können Anträge auf Förderung formlos an das Kulturamt gestellt werden, das den Antrag bearbeitet und nach Maßgabe der gültigen Geschäftsordnung den zuständigen städtischen Gremien vorlegt.

Wir empfehlen vor Antragsstellung stets das persönliche Vorsprechen in der Kulturverwaltung, bei dem auch weitere Fördermöglichkeiten aufgezeigt werden können. Zur Terminvereinbarung melden Sie sich bitte per E-Mail unter kulturamt@forchheim.de oder telefonisch unter der 09191 714 220.

Veranstaltungsbezogener Mietkostenzuschuss

Aufgrund der angespannten Raumsituation gewährt die Stadt Forchheim zeitlich begrenzt, bis adäquate städtische Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, Mietkostenzuschüsse für öffentliche Kulturveranstaltungen in eigens für die Veranstaltung angemieteten Räumlichkeiten.

Berechtigung

Bei Veranstaltungen im Stadtgebiet:

Berechtigt sind gemeinnützige Vereine mit dem Satzungsziel „Förderung von Kunst und Kultur“.

Bei Veranstaltungen im übrigen Gebiet des Landkreises Forchheim:

Berechtigt sind gemeinnützige Vereine mit dem Satzungsziel „Förderung von Kunst und Kultur“ mit Sitz im Stadtgebiet Forchheim, wenn sie Veranstaltungen mit über 200 Besuchern durchführen, hierfür Hallen im Gebiet des Landkreises Forchheim anmieten und wenn nachweislich für die Veranstaltung keine entsprechenden Räumlichkeiten innerhalb der Stadtgrenzen zu finden sind.

Höhe

Die Höhe der übernommenen Mietkosten entspricht 80% der Mietkosten bis zu einem maximalen Bruttowert von 3.000 .

Die Genehmigung der Förderung erfolgt vor der Veranstaltung, die Auszahlung im Nachgang.

Genehmigungen im Nachgang einer Veranstaltung sind nicht möglich.

Form

Der Antrag auf Mietkostenzuschuss erfolgt formlos, folgende Dokumente müssen dem Antrag beigefügt werden:

  • Satzung des Vereins
  • Freistellungsbescheid des Finanzamtes
  • Angebot oder Kostenvoranschlag bzw. Mietvertrag für den bezuschussten Veranstaltungsort in dem die Mietkosten beziffert sind
  • Bei Veranstaltungen im Landkreis: Begründung, weshalb keine Räumlichkeit im Stadtgebiet gefunden werden konnte

Weitere Bedingungen

Auf die Förderung der Veranstaltung ist auf allen Werbemitteln durch Abdruck des Logos und den Hinweis: „In Kooperation mit der Stadt Forchheim“ hinzuweisen.

Mietkostenzuschüsse werden fortlaufend, verfügbare Haushaltsmittel vorausgesetzt gewährt. Für die Beantragung gelten keine Fristen, sie muss jedoch zwingend vor der Veranstaltung stattfinden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Förderung.

Kontakt

Kulturamt