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Fundbüro

Aufgaben

Sie haben etwas verloren und möchten wissen, ob es im Fundbüro abgegeben wurde? Oder Sie haben etwas gefunden und möchten die Fundsache melden und abgeben? Dann nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.

Das Fundbüro der Stadt Forchheim befindet sich im Verwaltungsgebäude Sattlertorstraße 5 im 1. Stock, Zimmer 104.

Öffnungszeiten des Fundbüros:

Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 17:30 Uhr (durchgehend)

Fundgegenstände können nach telefonischer Vereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten abgegeben werden.

Unsere wichtigsten Aufgaben sind:

  • die Bearbeitung von Anfragen nach verlorenen Gegenständen
  • die Annahme und Verwaltung von Fundsachen (außer Fundtieren: in diesem Fall wenden Sie sich bitte direkt an das Tierheim Forchheim oder an die örtliche Polizeidienststelle)
  • die Aushändigung gefundener Gegenstände an Empfangsberechtigte
  • die Erteilung von Negativbescheinigungen für Versicherungsangelegenheiten
  • und die Versteigerung nicht abgeholter Fundsachen

Hinweis: Jede Gemeinde unterhält ein eigenes Fundbüro. Bei Abgabe von Dokumenten (z.B. Ausweise) oder Geldbörsen mit Dokumenten, EC-Karten, etc. die einen Hinweis auf den Verlierer geben und somit eine schnelle Recherche ermöglichen, wird umgehend und in der Regel erfolgreich gehandelt.

Was passiert mit den Fundsachen?

Nach der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten hat der*die Finder*in bei Nichtabholung Anspruch auf den Erwerb der Fundsache. Hierfür fällt eine festgesetzte Verwaltungsgebühr an.
Nicht abgeholte Fundsachen werden zweimal im Jahr öffentlich auf dem Rathausplatz versteigert.

Ich habe etwas verloren - FAQs

Ich habe etwas im Stadtbus liegen lassen.

In diesem Fall wenden Sie sich bitte direkt an das Fundbüro des Verkehrsunternehmens, mit dem Sie unterwegs waren: VGN-Ratgeber - Fundbüros

Ich habe etwas im Zug bzw. am Bahnhof Forchheim verloren.

In diesem Fall wenden Sie sich bitte an den Fundservice der Deutschen Bahn AG: Deutsche Bahn - Fundservice

Verlust von Geldbörse und Dokumenten

Bitte haben Sie ein wenig Geduld. Es dauert in der Regel ein paar Tage bis Fundsachen bei uns abgegeben werden. Wenn Sie als Eigentümer ermittelbar sind, informieren wir Sie so schnell wie möglich direkt.

Schlüsselverlust

Bitte beschreiben Sie uns den Schlüssel so detailliert wie möglich. Wichtig hierbei können auch die Beschreibung eventueller Schlüsselanhänger oder bei Autoschlüsseln die Fahrzeugmarke sein.

Des Weiteren sind Ihre Angaben zum wahrscheinlichem Verlustort und -tag oder auch die Schließanlagennummer (i.d.R. auf einem Zweitschlüssel der zentralen Schließanlage eingraviert) hilfreich.

Verlust eines Handys oder technischen Gerätes

In diesem Fall benötigen wir das Modell, den Hersteller sowie die Seriennummer bei Handys auch die IMEI-Nummer. Sie finden diese Nummern auf dem Originalkarton oder dem Kaufbeleg bzw. Lieferschein.

Negativbescheinigung für gestohlenes Rad wird für die Versicherung benötigt

Das gestohlene Rad konnte nicht aufgefunden werden? In diesem Fall können Sie frühestens nach drei Wochen eine Negativbescheinigung für das gestohlene Fahrrad bei uns im Fundbüro entweder durch persönliche Vorsprache oder per E-Mail an fundbuero@forchheim.de beantragen. Die Bescheinigung kostet 5,00 Euro.

Dazu werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Nachweise zum Fahrrad (Fahrradpass, Kaufbeleg)
  • Anzeige der Polizei bzw. genaue Angabe zum Diebstahlsort und Diebstahlszeit
  • Gültiger Personalausweis, Pass oder Führerschein des Versicherungsnehmers und gegebenenfalls eine Vollmacht bei Vorsprache einer anderen Person (nicht Versicherungsnehmer)

Mein Haustier ist entlaufen.

Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt an das Tierheim Forchheim.

Hinweise zur Abholung von gefundenen Gegenständen

Sie benötigen für die Herausgabe des Fundgegenstandes ein gültiges Personaldokument (Personalausweis, Pass oder Führerschein). Des Weiteren fällt eine entsprechende Verwaltungsgebühr an.

Bitte bringen Sie geeignete Nachweise wie zum Beispiel den Kaufvertrag, Kassenbeleg oder auch Zweitschlüssel, Fotos oder ähnliches mit.

Wenn Sie den Fundgegenstand von einer anderen Person abholen lassen möchten, benötigt diese Person eine Vollmacht und ein gültiges Personaldokument. Im Falle von Minderjährigen Personen wird zur Abholung der Fundsache die schriftliche Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten benötigt.

Ich habe etwas gefunden - FAQs

Was tun bei gefunden Gegenständen?

Bitte geben Sie Fundstücke zeitnah bei uns im Fundbüro oder auch bei der örtlichen Polizeidienststelle ab. Sie helfen somit, dass Eigentümer*innen schnell wieder ihre verlorenen Gegenstände zurückerhalten.

Erhalte ich einen Finderlohn?

Sie können bei Abgabe der Fundsache Ihr Recht auf Finderlohn anmelden. Dieser Anspruch entsteht gegen den oder die Eigentümer*in der Fundsache, ab einem Wert von 50 Euro. Das bedeutet, Sie erhalten den Finderlohn nur, wenn der oder die Eigentümer*in ermittelt wird und den Gegenstand abholt. Den Finderlohn erhalten Sie direkt von der oder dem Eigentümer*in. Der Finderlohn beträgt bei einem Wert der Fundsache bis 500 Euro fünf Prozent vom Wert dieser Sache. Darüber hinaus beträgt der Finderlohn drei Prozent.

Fundgegenstand wurde nicht abgeholt. Kann man Eigentümer werden?

Wenn Sie Interesse an dem Fundgegenstand haben, dann können Sie dies bei Abgabe der Fundsache mit angeben.

Kann innerhalb von sechs Monaten kein*e Eigentümer*in ermittelt werden oder der Fundgegenstand wurde nicht abgeholt, dann haben Sie als Finder*in die Möglichkeit, neue*r Eigentümer*in zu werden. Sie werden nach Ablauf der Frist automatisch vom Fundbüro angeschrieben. Bei der Abholung des Fundgegenstandes wird eine entsprechende Verwaltungsgebühr fällig.

Der Eigentumserwerb von persönlichen Dokumenten, Unterlagen oder Schlüsseln ist hiervon ausgenommen. Handys oder elektronische Geräte mit Datenspeicher können nur nach einer Datenlöschung durch eine Firma ausgehändigt werden. Die Kosten hierfür trägt der*die Finder*in.

Ich habe ein Tier gefunden. Was nun?

Wenn Sie ein Tier gefunden haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Tierheim Forchheim oder an die örtliche Polizeidienststelle.

Versteigerungstermin

26. Oktober 2024, Beginn 11.00 Uhr

Versteigerungsort:
Auf dem Rathausplatz zwischen Bächla und Baustelleneinrichtung.

Hinweis:
Die Gegenstände können eine halbe Stunde vor Versteigerung begutachtet werden.