Wohnen in Forchheim
Die Stadt Forchheim wird entlang der Entwicklungsachse Regnitztal, von Bamberg im Norden bis Nürnberg im Süden, immer präsenter und gewichtiger. Die zentrale Lage in der Metropolregion Nürnberg, die Aufstufung zum Oberzentrum, die Ansiedlung von namhaften Wirtschaftsunternehmen sind nur ein Teil der Gründe für die hohe Nachfrage nach adäquaten Wohnraum in Forchheim. Forchheim bietet Arbeitsplätze, beste Infrastruktur, kulturelle Höhepunkte und ein hohes Naherholungspotenzial.
Daher ist das Thema Wohnen in der Stadtpolitik ein zentrales Thema.
Informationen für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins
Zuständig für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins ist das Liegenschaftsamt der Stadt Forchheim. Für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins (Wohnungsbindungsbescheinigung) sind folgende Formulare vorzulegen:
- Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins
- Einkommenserklärung des Antragstellers
- Einkommenserklärung für weitere Haushaltsangehörige
Darüber hinaus sind folgende Nachweise erforderlich:
- Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers (über die letzten 12 Monate vor Antragstellung bzw. einen Nachweis über künftiges Einkommen)
- Rentenbescheid bzw. letzte Rentenmitteilung
- Bewilligungs- oder Leistungsbescheid über Arbeitslosengeld
- Nachweis über Art und Höhe der Ausbildungsförderung (z. B. BAföG)
- Nachweis über Art und Höhe der Leistungen der Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung
- Nachweis über sonstige Einkünfte
- Nachweis über die Zahlung von Unterhaltsleistungen
- bei Schwangerschaft: Kopie des Mutterpasses
- bei Schwerbehinderung: Kopie des Schwerbehindertenausweises
- Kopie des Passes mit Aufenthaltstitel (mind. ein Jahr ab Antragsstellung gültig)
- bei Ehepaaren, die weniger als 7 Jahre verheiratet sind: Heiratsurkunde
- Nachweis über private Lebensversicherungen und/oder sonstiger privater Altersvorgen (mit laufenden Beiträgen)
Die Nachweise sind für alle Haushaltsangehörigen vorzulegen. Bitte beachten Sie auch unbedingt die Erläuterungen zur Einkommenserklärung.
Für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins wird eine Gebühr in Höhe von 15,- € erhoben.