Seit Dezember 2021 gibt es in der Stadt Forchheim die Stabsstelle Klimaschutzmanagement.
Zentrale Aufgabe war zunächst die Erstellung des Integrierten Klimaschutzkonzepts, welches 2023 fertiggestellt wurde.
Um die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept zu gewährleisten, nutzt das Klimaschutzmanagement erprobte Strategien, Instrumente und Methoden, um alle klimarelevanten Aktivitäten und Entscheidungen innerhalb der Stadt aufeinander abzustimmen und zu ergänzen.
Zu den Aufgabengebieten der Stabsstelle gehören:
- Erstellung und Umsetzung des Klimaschutzkonzepts
- Steuerung und Koordination der Klimaschutzaktivitäten
- Kontrolle der Zielerreichung, Evaluation der Maßnahmen und Prozesse
- Vernetzung von lokalen Klimaschutzakteurinnen und Klimaschutzakteuren
- Einbindung der Stadt in größere Netzwerke, um den Austausch mit externen Akteurinnen und Akteuren im Klimaschutz zu fördern und dadurch Anregungen für eigene Klimaschutzaktivitäten und Klimaschutzprozesse zu erhalten
- Darstellung und Kommunikation der Klimaschutzaktivitäten im Rahmen einer klimaschutzbezogenen Öffentlichkeitsarbeit
- Einreichung weiterer Förderanträge
Gerne können Sie sich jederzeit an unser Klimaschutzmanagement wenden.
Einen Überblick unserer aktuellen und zurückliegenden Projekte finden Sie hier.
Das Klimaschutzmanagement der Stadt Forchheim wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.
Titel:
Anschlussvorhaben zur Implementierung und Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzeptes der Stadt Forchheim
Laufzeit des Vorhabens:
01.12.2023 – 31.12.2026
beteiligte Partner:
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Zukunft – Umwelt – Gesellschaft gGmbH
Förderkennzeichen: 67K17845-1
Ziele und Inhalt:
Implementierung und Umsetzung des von der Stadt Forchheim erstellten integrierten Klimaschutzkonzeptes
Link zur Website der Nationalen Klimaschutzinitiative: www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie
Am 1. März 2023 ist eine Änderung der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in Kraft getreten, die zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/2001 (im Folgenden: RED II) eine Ergänzung des Art. 65 BayBO um einen neuen Absatz 3 vorsieht. Mit dem neuen Art. 65 Abs. 3 BayBO werden die für das Bauordnungsrecht relevanten Art. 15 und 16 der Richtlinie umgesetzt. RED II zielt unter anderem darauf ab, Genehmigungsverfahren für den Bau, das Repowering und den Betrieb von Anlagen zur Produktion von Energie aus erneuerbaren Quellen effizient und für den Antragsteller weniger kompliziert zu gestalten und dadurch Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien zu fördern.
Das Verfahrenshandbuch kann auf der Seite des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr unter folgendem Link abgerufen werden:
https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/baurechtundtechnik/24_bay_verfahrenshandbuch_erneuerbare_energien.pdf