Ausgleichsmaßnahmen
Für Eingriffe in Natur- und Landschaft muss in den meisten Fällen ein Ausgleich durch gezielte ökologische Aufwertung geeigneter Flächen und deren konsequente Pflege geschaffen werden, oft auch außerhalb des Eingriffsgebietes. Die Stadt Forchheim ist deshalb kontinuierlich am Erwerb von Flächen interessiert, die zur Nutzung als Kompensationsfläche geeignet sind.
Die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Forchheim ist Aufsichtsbehörde und prüft die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen nach Bundes Naturschutzgesetz (BNatSchG) und Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG).
Artenschutz
Besonders bei der Planung von Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden oder beim Gebäudeabriss müssen artenschutzrechtliche Belange berücksichtigt werden, z. B. wenn Gebäude von bestimmten Tierarten regelmäßig als Lebensstätte genutzt werden. Meist sind das gesetzlich geschützte Vogelarten wie z.B. Weißstorch, Mauersegler, Schwalben und Dohlen oder diverse Fledermausarten. Durch sogenannte vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) müssen schon im Vorfeld von Eingriffen Ersatzquartiere im näheren Umfeld angeboten werden. Damit die Gebäude auch nach der Sanierung wieder für die Tierarten nutzbar sind gibt es verschiedene Maßnahmen, durch die mit wenig Aufwand viel für die Erhaltung der städtischen Fauna getan werden kann, wie z.B. durch das Anbringen von Nisthilfen für Fledermäuse und für an Gebäuden brütende Vogelarten.