Natur & Umwelt
Die frühzeitige Berücksichtigung umwelt- und naturschutzbezogener Belange ist in der Planung gesetzlich vorgeschrieben. In der Großen Kreisstadt Forchheim wird dies schon seit langem praktiziert um die Stadtentwicklung möglichst nachhaltig zu gestalten.
Bei der Ausweisung neuer Bau- bzw. Gewerbegebiete und der Umgestaltung städtischer Sanierungsgebiete spielen beispielsweise der Schutz wertvoller Biotopflächen und die Rücksichtnahme auf das Vorkommen seltener Tier- und Pflanzenarten eine maßgebliche Rolle (Artenschutz gem. 44 BNatSchG). Die Stadt Forchheim beschäftigt deshalb in der Stadt- und Verkehrsplanung auch Mitarbeiter*innen mit biologischen und naturschutzfachlichen Kenntnissen. Diese erreichen Sie unter der E-Mail Adresse naturschutz@forchheim.de.
Ein Instrument zur Steuerung der grünplanerischen Entwicklung einer Kommune ist der Landschaftsplan. Er ist Teil des Flächennutzungsplanes.