Gültig für die Sanierungsgebiete im Stadtkern (SAN I, III, V, VI, VII, VIII, IX, XI).
Gegenstand der Förderung sind:
- Maßnahmen an Außenwänden
- Maßnahmen an Fassadenöffnungen
- Maßnahmen an Dächern
- Maßnahmen an Hauseingängen
- Maßnahmen zur Gestaltung von Außenanlagen
Zuständigkeit: