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Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Ergänzungssatzung Nr. 7/12 (Neuaufstellung), Gebiet Forchheim-Burk, Bereich „Burker Straße 77a“

Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Anlass, Ziel und Verfahren der Planung

Der Stadtrat hat am 30.11.2023 die Aufstellung der o.g. Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB beschlossen. Für das Flurstück Nr. 104/1 wurde im Jahr 2002 eine Bauvoranfrage eingereicht und genehmigt. Dieser Bauvorbescheid ist mittlerweile abgelaufen. Aufgrund der Verschärfung der Differenzierung zwischen Innen- und Außenbereich nach Baugesetzbuch (vgl. § 34 und 35 BauGB) soll mit der Ergänzungssatzung eine verbindliche planungsrechtliche Grundlage für ein Wohnhaus geschaffen werden.
Vorgesehen ist die Errichtung eines Einfamilien- oder Doppelhauses. Geplant ist ein 1,5 bis 2 geschossiges Wohngebäude mit bis zu zwei Wohneinheiten, Keller und Carport.
Die Aufstellung der Ergänzungssatzung erfolgt gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Im vereinfachten Verfahren wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 abgesehen. Zudem wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. 

Räumlicher Geltungsbereich

Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 0,12 ha und umfasst das Flurstück Nr. 104/1 der Gemarkung Burk. 

Verfahren

Die Aufstellung der Ergänzungssatzung erfolgt gemäß § 34 Abs. 6 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Im vereinfachten Verfahren wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen. Zudem wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 4 Abs. 2, vom Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 S. 4, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Auslegungsunterlagen (als PDF):

Auslegungszeitraum:

Der Entwurf der Ergänzungssatzung ist mit der Planzeichnung und der Planbegründung in der Zeit vom 

10.06.2024 – 12.07.2024

digital/ online zur Einsicht bereitgestellt. Über die Homepage der Stadt Forchheim können die Unterlagen unter

https://www.forchheim.de/bauen-und-wohnen-planen/entwicklung-planung/bauleitplanung/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen/ 

eingesehen werden.

Zudem liegt der Entwurf der Ergänzungssatzung mit den aufgeführten zugehörigen Planunterlagen während des vorgenannten Zeitraums der Öffentlichkeitsbeteiligung während der allgemein bekannten Dienststunden bei der Stadt Forchheim (Stadtbauamt Forchheim, Birkenfelderstraße 4, Erdgeschoss, im Foyer des Stadtbauamts, gläserne Tür, Eingang zum Stadtplanungsamt) öffentlich aus. Über den Inhalt der Auslegung wird durch Frau Koepf (09191/714478) oder Herrn Vielberg (09191/714302) fernmündlich Auskunft erteilt. Ergänzend besteht die Möglichkeit, nach vorher erfolgter telefonischer Terminvereinbarung unter o.g. Telefonnummern vor Ort persönlich Auskunft erteilt zu bekommen.

Jedermann hat während der Anhörung Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Anregungen schriftlich vorgebracht oder während der Dienststunden nach vorheriger Vereinbarung zur Niederschrift der Stadt Forchheim erklärt werden. Anregungen oder Bedenken, die auf schriftlichem oder elektronischem Wege übermittelt werden, können nur berücksichtigt werden, wenn die postalischen Adressdaten des Absenders zweifelsfrei angegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Forchheim den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.

Hinweis zum Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGV) i. v. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Stellungnahmen ohne vollständige Absenderangaben erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Kontakt:

Frau Köpf

Tel. Nr.: 09191-714-478
Fax Nr.: 09191 714-285
Gebäude: Birkenfelderstr. 2 - 4
E-Mail: planung@forchheim.de

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